Behindertengerechte Wohnungen dagegen sind nicht nur barrierefrei, sondern auch auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Bewohner zugeschnitten.
Der Begriff zielt daher nicht nur auf Umbaumaßnahmen ab, sondern auch auf den Einsatz von Hilfsmitteln zum Beispiel für Rollstuhlfahrer oder schwerstbehinderte Menschen.
Diese sollte allerdings so gestaltet sein, dass sie älteren Menschen ein unabhängiges Leben bis ins hohe Alter ermöglicht. Dazu zählt auch, dass die Wohnung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen ist.