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Was ist eigentlich ...

Barrierefrei

Die Begriffe behindertengerecht, altengerecht, barrierearm und barrierefrei werden sehr unterschiedlich verwendet.

Grundsätzlich gilt, dass barrierefreie Wohnungen bestimmte bauliche Mindestanforderungen erfüllen müssen, damit sie von möglichst allen Menschen mit oder ohne körperliche Einschränkungen bewohnt werden können.

Sie sind so gestaltet, dass sie ein selbstständiges Leben ohne fremde Hilfe in jeder Lebensphase ermöglichen.
 

Behindertengerecht

Behindertengerechte Wohnungen dagegen sind nicht nur barrierefrei, sondern auch auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Bewohner zugeschnitten.

Der Begriff zielt daher nicht nur auf Umbaumaßnahmen ab, sondern auch auf den Einsatz von Hilfsmitteln zum Beispiel für Rollstuhlfahrer oder schwerstbehinderte Menschen. 

Altersgerecht

Altersgerecht ist kein geschützter Begriff und bedeutet nicht, dass eine Wohnung vollständig barrierefrei, sondern „barrierearm“ ist. Damit gemeint ist, dass eine altersgerechte Wohnung nicht den strengen DIN-Normen für Barrierefreiheit entsprechen muss. 


Diese sollte allerdings so gestaltet sein, dass sie älteren Menschen ein unabhängiges Leben bis ins hohe Alter ermöglicht. Dazu zählt auch, dass die Wohnung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen ist.